Anti-Geldwäsche- (AML) & Know-Your-Customer- (KYC) Richtlinie
Gültig für internationale Käufer von Tokens während der PreSale-Phase
1. Einleitung & Geltungsbereich
Diese Richtlinie dient der Umsetzung internationaler und europäischer Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche (Anti-Money Laundering – AML) und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit dem Kauf unserer Tokens. Sie gilt für alle natürlichen und juristischen Personen, die beabsichtigen, am Tokenverkauf teilzunehmen.
2. Gesetzliche Grundlage
Diese Richtlinie orientiert sich an:
- der EU-Richtlinie (EU) 2015/849 (AMLD4) und (EU) 2018/843 (AMLD5),
- der 6. EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/1673 (AMLD6),
- sowie lokalen AML-Vorgaben je nach Sitz des Käufers.
3. Verpflichtung zur Identitätsprüfung (KYC)
Jeder Käufer muss sich verifizieren, bevor er Tokens erwerben kann.
Folgende Schritte sind verpflichtend:
Für Privatpersonen:
- Vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnadresse
- Upload eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass, Personalausweis)
- Adressnachweis (z. B. Stromrechnung, Kontoauszug, < 3 Monate alt)
- Optional: Selfie mit Ausweis in der Hand
Für Unternehmen:
- Handelsregisterauszug
- Nachweis des wirtschaftlich Berechtigten (UBO)
- Ausweis des Geschäftsführers
- Satzung oder Gründungsdokumente
4. Herkunft der Mittel (Source of Funds)
Ab einem Investitionsbetrag von 10.000 € ist zusätzlich erforderlich:
- Nachweis über Herkunft der Mittel (z. B. Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge, Verkaufsverträge, Steuerbescheide)
- Erklärung über wirtschaftlichen Hintergrund
- Bei Verdachtsmomenten: verstärkte Sorgfaltspflicht
5. Automatisierte Prüfung & Wallet-Screening
Wir setzen auf automatisierte Screeningtools, um Wallet-Adressen mit bekannten Sanktionslisten (OFAC, UN, EU), Darknet-Transaktionen oder anderen Hochrisikofaktoren abzugleichen. Wallets mit auffälligem Transaktionsverhalten können vom Tokenverkauf ausgeschlossen werden.
6. Speicherung & Datenschutz
- Sämtliche Daten werden für die Dauer von mindestens 5 Jahren nach Ende der Geschäftsbeziehung gespeichert.
- Die Speicherung erfolgt verschlüsselt auf Servern innerhalb der EU.
- Käufer können jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen (gemäß DSGVO).
7. Meldung verdächtiger Aktivitäten
- Verdachtsfälle werden unverzüglich an die nationale Financial Intelligence Unit (FIU) gemeldet.
- Käufe können ohne Vorankündigung blockiert werden, sofern ein Verdacht besteht.
- Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Tokenverkauf.
8. Verantwortlicher (MLRO)
Ein interner Compliance-Officer (Money Laundering Reporting Officer – MLRO) ist zuständig für:
- Durchführung und Überwachung der AML-Verfahren
- Koordination mit externen Dienstleistern (z. B. Onfido, SumSub)
- Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden
9. Internationale Investoren
Investoren aus Ländern mit hohem AML-Risiko (gemäß FATF-Liste) sind vom Kauf ausgeschlossen. Dazu gehören u. a.:
- Syrien, Iran, Nordkorea, Afghanistan, etc.
- Käufer aus bestimmten Ländern benötigen ggf. zusätzliche Prüfungen oder Genehmigungen.
10. Änderungen der Richtlinie
Diese Richtlinie kann jederzeit aktualisiert werden. Änderungen treten mit Veröffentlichung auf der Webseite in Kraft.