Anti-Geldwäsche- (AML) & Know-Your-Customer- (KYC) Richtlinie

Gültig für internationale Käufer von Tokens während der PreSale-Phase

1. Einleitung & Geltungsbereich

Diese Richtlinie dient der Umsetzung internationaler und europäischer Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche (Anti-Money Laundering – AML) und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit dem Kauf unserer Tokens. Sie gilt für alle natürlichen und juristischen Personen, die beabsichtigen, am Tokenverkauf teilzunehmen.



2. Gesetzliche Grundlage

Diese Richtlinie orientiert sich an:

  • der EU-Richtlinie (EU) 2015/849 (AMLD4) und (EU) 2018/843 (AMLD5),
  • der 6. EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/1673 (AMLD6),
  • sowie lokalen AML-Vorgaben je nach Sitz des Käufers.


3. Verpflichtung zur Identitätsprüfung (KYC)

Jeder Käufer muss sich verifizieren, bevor er Tokens erwerben kann.
Folgende Schritte sind verpflichtend:

Für Privatpersonen:

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnadresse
  • Upload eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass, Personalausweis)
  • Adressnachweis (z. B. Stromrechnung, Kontoauszug, < 3 Monate alt)
  • Optional: Selfie mit Ausweis in der Hand

Für Unternehmen:

  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis des wirtschaftlich Berechtigten (UBO)
  • Ausweis des Geschäftsführers
  • Satzung oder Gründungsdokumente


4. Herkunft der Mittel (Source of Funds)

Ab einem Investitionsbetrag von 10.000 € ist zusätzlich erforderlich:

  • Nachweis über Herkunft der Mittel (z. B. Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge, Verkaufsverträge, Steuerbescheide)
  • Erklärung über wirtschaftlichen Hintergrund
  • Bei Verdachtsmomenten: verstärkte Sorgfaltspflicht


5. Automatisierte Prüfung & Wallet-Screening

Wir setzen auf automatisierte Screeningtools, um Wallet-Adressen mit bekannten Sanktionslisten (OFAC, UN, EU), Darknet-Transaktionen oder anderen Hochrisikofaktoren abzugleichen. Wallets mit auffälligem Transaktionsverhalten können vom Tokenverkauf ausgeschlossen werden.



6. Speicherung & Datenschutz

  • Sämtliche Daten werden für die Dauer von mindestens 5 Jahren nach Ende der Geschäftsbeziehung gespeichert.
  • Die Speicherung erfolgt verschlüsselt auf Servern innerhalb der EU.
  • Käufer können jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen (gemäß DSGVO).


7. Meldung verdächtiger Aktivitäten

  • Verdachtsfälle werden unverzüglich an die nationale Financial Intelligence Unit (FIU) gemeldet.
  • Käufe können ohne Vorankündigung blockiert werden, sofern ein Verdacht besteht.
  • Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Tokenverkauf.


8. Verantwortlicher (MLRO)

Ein interner Compliance-Officer (Money Laundering Reporting Officer – MLRO) ist zuständig für:

  • Durchführung und Überwachung der AML-Verfahren
  • Koordination mit externen Dienstleistern (z. B. Onfido, SumSub)
  • Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden


9. Internationale Investoren

Investoren aus Ländern mit hohem AML-Risiko (gemäß FATF-Liste) sind vom Kauf ausgeschlossen. Dazu gehören u. a.:

  • Syrien, Iran, Nordkorea, Afghanistan, etc.
  • Käufer aus bestimmten Ländern benötigen ggf. zusätzliche Prüfungen oder Genehmigungen.


10. Änderungen der Richtlinie

Diese Richtlinie kann jederzeit aktualisiert werden. Änderungen treten mit Veröffentlichung auf der Webseite in Kraft.